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Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Mitte am 17. Juni 2021 TOP 2.2 „Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht“ (Vorlage: 20210247)

20211991 · Antrag · 17.06.2021 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I

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KI-Zusammenfassung

Verkauf statt Erbbaurecht bei Wohnungsbau

Die Christdemokraten beantragen für die Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2021 eine grundlegende Änderung der Vergabepraxis. Für baureife Mehrfamilienhausgrundstücke im öffentlich geförderten Wohnungsbau sollen künftig zwei gleichwertige Optionen bestehen: Verkauf oder Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 75 Jahren. Dies gilt auch für öffentlich geförderte Mietreihenhäuser.

Unterschiedliche Regelungen nach Nutzungszweck

Bei Grundstücken für gemeinnützige, soziale oder sportliche Zwecke sowie bei gemischter Nutzung wie Kita und Wohnen soll das Erbbaurecht bevorzugt werden - allerdings mit flexiblen Laufzeiten zwischen 30 und 75 Jahren.

Entschädigungsregelungen konkretisiert

Die CDU-Fraktion schlägt vor, die Entschädigung für Wohngebäude bei Ausübung des Heimfallrechts oder nach Ablauf des Erbbaurechts auf 90 Prozent des Verkehrswerts festzusetzen. Dieser soll durch den Gutachterausschuss der Stadt bestimmt werden. Für andere Nutzungen können niedrigere Entschädigungen oder ein kompletter Verzicht vereinbart werden.

Verschärfte Kontrolle bei Eigentumsübertragungen

Zur Sicherstellung der Zweckbestimmung will die CDU zusätzliche Zustimmungspflichten einführen. Neben der bereits vorgesehenen Zustimmung bei Veräußerungen des Erbbaurechts sollen auch Änderungen der Gesellschafterstruktur oder Formwechsel zustimmungspflichtig werden.

Einzelfallprüfung als Grundprinzip

In ihrer Begründung betont die CDU-Fraktion unter Vorsitz von James Wille, dass das Erbbaurecht zwar als bodenpolitisches Instrument dienen solle, aber nicht als Regelfall anzuwenden sei. Stattdessen müsse das Prinzip der Einzelfallprüfung gelten.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte
17.06.2021