Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 2.4 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 09.2021 – Vorlage: 20211757
20211994 · Antrag · 17.06.2021 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
▶ KI-Zusammenfassung
Erweiterung des ursprünglichen Vorschlags
Die CDU-Fraktion unter Vorsitz von James Wille hat einen Ergänzungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über Sonntagsöffnungen eingereicht. Während die ursprüngliche Vorlage bereits eine Öffnung am 29. August 2021 von 13:00 bis 18:00 Uhr vorsah, möchte die Fraktion den betroffenen Bereich deutlich ausweiten.
Konkrete Gebietserweiterungen
Der Antrag sieht vor, das ursprünglich auf das Gleisdreieck beschränkte Gebiet um folgende Bereiche zu erweitern:
Im Nordosten: Brückstraße, Hans-Böckler-Straße, Nordring und Bleichstraße
Im Süden: Viktoriastraße, Kerkwege und Rechenerstraße
Im Westen: Westring
Dabei sollen die als Grenze markierten Straßen mit ihren unmittelbar anliegenden Grundstücken auf beiden Seiten in die Verkaufsöffnung einbezogen werden.
Anlass und weitere Begründung
Als Anlass für die Sonntagsöffnung wird das "Weinfest und Musiksommer" genannt. Eine ausführlichere Begründung für die Gebietserweiterung kündigte die CDU-Fraktion für die mündliche Verhandlung in der Sitzung am 17. Juni 2021 an.