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Rechtsanspruch Offener Ganztag

20251830 · Antwort der Verwaltung · 14.01.2026 · Schulverwaltungsamt

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KI-Zusammenfassung

Investitionen und bauliche Maßnahmen

Für den Ganztagsausbau stehen insgesamt 14.050.193 Euro aus der Förderrichtlinie des Bundes zur Verfügung. Die Mittel werden für bauliche Erweiterungen, zusätzliche Betreuungsräume sowie die Modernisierung von Küchen und Speiseräumen eingesetzt. Neue Räumlichkeiten werden grundsätzlich nur noch mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.

Personalbedarf steigt deutlich

Bis zur vollständigen Einführung des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 müssen voraussichtlich rund 80 zusätzliche Vollzeitstellen unterschiedlicher Qualifikation geschaffen werden. Da Bochum das Trägermodell gewählt hat, liegt die Verantwortung für die Personalgewinnung bei den Trägern der Schulbetreuungsmaßnahmen. Diese haben jedoch bereits signalisiert, dass sich die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte zunehmend schwierig gestaltet.

Alle Erstklässler sollen Platz bekommen

Nach aktuellem Stand wird voraussichtlich für alle anspruchsberechtigten Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Eine abschließende Bewertung ist jedoch erst nach dem Aufnahmeverfahren im Frühjahr 2026 möglich.

Risiko für höhere Klassen

Die Verwaltung räumt ein gewisses Risiko ein, dass durch die vorrangige Vergabe von Plätzen an Erstklässler zunächst Engpässe für Kinder der höheren Grundschulklassen entstehen können. Die Stadt ist jedoch bemüht, allen Kindern mit Betreuungsbedarf ein Angebot bereitzustellen.

Die Anmeldung für Betreuungsplätze erfolgt wie bisher voraussichtlich in der letzten Januar- und ersten Februarwoche 2026, die finale Platzvergabe um die Osterferien herum.

Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung)
14.01.2026