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Widmung des Riemker Marktplatzes

20251864 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.12.2025 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Erschließung für Anwohner im Fokus

Der Riemker Marktplatz in der Gemarkung Riemke (Flur 10, Flurstück 568) dient zur Erschließung der Anwohner und soll daher den Status einer öffentlichen Straße erhalten. Die Stadt ist bereits Eigentümerin der betroffenen Flächen.

Unterschiedliche Nutzungsbereiche geplant

Die Verwaltung plant eine differenzierte Widmung des Platzes: Der Hauptbereich soll als reguläre Gemeindestraße gewidmet werden, während ein Teilbereich mit der Beschränkung "Fuß- und Radweg" ausgewiesen wird. Diese Einschränkung ist notwendig, da das Befahren mit Kraftfahrzeugen in diesem Bereich nicht möglich ist.

Rechtliche Grundlage und nächste Schritte

Die geplante Widmung erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 37 GO NRW. In einem beigefügten Lageplan ist die zu widmende Straßenfläche rot und der eingeschränkte Teilbereich blau dargestellt.

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 4. Dezember 2025 abschließend über die Vorlage entscheiden.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (2. Sitzung)
04.12.2025