Bestellung von Schriftführerinnen für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss der Stadt Bochum
20252104 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 11.12.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Rechtliche Grundlage
Die Bestellung erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie der städtischen Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Diese schreiben vor, dass zu Beginn jeder Wahlperiode die Schriftführungen für sämtliche Gremien neu bestellt werden müssen. Zuständig für die Bestellung ist jeweils das Gremium selbst.
Städtische Dienstkräfte erforderlich
Laut Geschäftsordnung dürfen ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführerinnen oder Schriftführer eingesetzt werden. Alle drei vorgeschlagenen Personen arbeiten im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Keine Kosten für die Maßnahme
Die Verwaltung weist in ihrer Vorlage darauf hin, dass mit der Bestellung weder ein zusätzlicher Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten verbunden sind.