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Zebrastreifen Kerkwege/Kortumstraße - Anregung nach § 24 GO NRW

20252116 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.01.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Anregung aus der Bürgerschaft

Mit einer E-Mail wurde bei der Stadtverwaltung angeregt, an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße einen Zebrastreifen einzurichten. Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht gegeben sind.

Rechtliche Hürden für Zebrastreifen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Zebrastreifen kommen nur in Betracht, wenn der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und die Verkehrszahlen ausreichend hoch sind.

Besondere Situation im Tempo-30-Bereich

Der Kerkwege ist als Einbahnstraße in Richtung Viktoriastraße ausgewiesen und gehört gemeinsam mit der Brüder- und Kreuzstraße zu einer Tempo-30-Zone. In solchen verkehrsberuhigten Bereichen sind Zebrastreifen grundsätzlich entbehrlich, da sie vorrangig dem Schutz der Fußgänger dienen.

Weitere Verkehrsberuhigung geplant

Die Verwaltung plant, die vorhandenen Schwellen durch höhere Modelle zu ersetzen und die Brüderstraße, den Kerkwege sowie einen Teil der Kreuzstraße als Tempo-20-Zone auszuweisen. Dies würde die Verkehrssicherheit für Fußgänger zusätzlich erhöhen.

Fußgängerströme verteilt

Nach Einschätzung der Verwaltung queren Fußgänger nicht nur in Höhe der Fußgängerzone Kortumstraße, sondern auch im Bereich der Brüderstraße. Eine konzentrierte Querungsstelle sei nicht auszumachen. Unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und der geringen Fahrbahnbreite sei es für Fußgänger unproblematisch, die Fahrbahn sicher zu überqueren.

Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Anregung.

Beratungen

Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (1. Sitzung)
20.01.2026