Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Am Kreuzacker - Bauordnung

20252124 · Mitteilung der Verwaltung · 22.01.2026 · Bauordnungsamt

Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Nähe zum Umspannwerk Laer ausschlaggebend

Die Standortwahl begründet sich durch die unmittelbare Nähe zum Umspannwerk Laer. Über Erdkabel soll die Anlage mit dem Umspannwerk verbunden werden, um elektrische Energie zu entnehmen und zeitversetzt wieder einzuspeisen. Der Betrieb erfolgt automatisiert und fernüberwacht – dauerhaftes Personal vor Ort ist nicht vorgesehen. Der Verkehr beschränkt sich auf gelegentliche Wartungsfahrten.

Privilegiertes Vorhaben trotz Flächenkonflikt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 334 a, der seit 1980 eine landwirtschaftliche Nutzung festsetzt. Zudem befindet sich die Fläche in der Verbandsgrünfläche Nr. 9 und im Landschaftsschutzgebiet Osterholt.

Die Verwaltung stuft das Projekt dennoch als privilegiertes Vorhaben gemäß Baugesetzbuch ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien mit netzdienlicher Einspeisung leiste einen Beitrag zur Netzstabilisierung.

Befristete Nutzung für 20 bis 30 Jahre

Die Betriebsdauer soll mindestens 20, nach Möglichkeit 30 Jahre betragen. Nach Nutzungsende ist der Rückbau vorgesehen, sodass die Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden könnte.

Die Verwaltung beabsichtigt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen und die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden – sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

Die Bezirksvertretung Ost befasst sich am 12. November 2025 mit dem Vorhaben, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026.

Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Sitzung)
22.01.2026
Bezirksvertretung Bochum-Ost (1. Sitzung)
12.11.2025