Am Hedtberg 53 - Bauordnung
20252302 · Mitteilung der Verwaltung · 10.12.2025 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Vergleich nach Klagerücknahme
Der Bauherr beantragte daraufhin auch die Legalisierung der Terrassen. Die untere Naturschutzbehörde lehnte das Gesamtvorhaben jedoch ab, woraufhin das Verfahren ruhte. Nach Rücknahme seiner Klage einigte sich der Eigentümer auf einen Vergleich: Die untere Terrasse samt Treppenstufen wurde zurückgebaut.
Im Gegenzug erteilte die Naturschutzbehörde nach Zustimmung des Naturschutzbeirats eine Befreiung für den Umbau des Einfamilienhauses, die Nutzungsänderung einer ehemaligen Scheune mit Taubenhaus zu Wohnzwecken, einen Geräteschuppen, einen Treppenaufgang sowie zwei Stellplätze und eine Stützmauer entlang der Straße.
Außenbereich mit besonderen Auflagen
Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen. Es befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet L 6. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als begünstigtes sonstiges Vorhaben nach Baugesetzbuch.
Die Gesamtwohnfläche von 184 Quadratmetern überschreitet zwar die Orientierungsgröße von 160 Quadratmetern. Aufgrund des besonderen Gebäudezuschnitts mit umfangreichen Erschließungsflächen wird dies jedoch toleriert. Als Kompensation muss der Eigentümer Gehölze pflanzen und eine Saatgutmischung aufbringen.
Die Verwaltung beabsichtigt nun, die Baugenehmigung zu erteilen.