Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten Veröffentlichung
20252315 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.01.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
▶ KI-Zusammenfassung
Waldausgleich als Hintergrund
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem dringenden Bedarf an Flächen für den forstrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich. Mit einem Waldanteil von nur etwa zehn Prozent gilt die Stadt als waldarme Kommune. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten Verpflichtung zur Waldvermehrung, sondern auch zu strengeren Ausgleichsanforderungen bei Eingriffen in bestehende Waldflächen.
Angesichts zahlreicher laufender und geplanter Bebauungsplanverfahren – insbesondere für Wohn- und Gewerbeflächen – seien kaum noch geeignete Flächen für den Waldausgleich verfügbar, heißt es in der Vorlage.
Verbindung bestehender Waldflächen geplant
Die ausgewählten Areale grenzen überwiegend an bereits vorhandene Waldflächen oder Baumreihen. Die geplanten Aufforstungen sollen diese Bereiche miteinander verbinden und so einen zusammenhängenden Biotopverbund schaffen. Die Flächen im Bereich Bergen befinden sich nördlich der Bundesautobahn 43 nahe der Stadtgrenze zu Herne.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2024 waren keine Stellungnahmen eingegangen. Die Bezirksvertretungen Nord und Mitte werden Anfang Dezember angehört, bevor der Planungsausschuss am 22. Januar 2026 abschließend entscheidet.