Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters
20252322 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.11.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Süd V
▶ KI-Zusammenfassung
Gesetzliche Grundlage erlaubt Flexibilität
Nach § 36 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertretungen. Diese übernehmen sowohl die Leitung der Sitzungen als auch repräsentative Aufgaben, wenn die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister verhindert ist.
Die konkrete Anzahl lässt die Vorlage bewusst offen – sie wird erst durch den Beschluss der Bezirksvertretung selbst bestimmt.
Keine zusätzlichen Kosten erwartet
Laut Verwaltung entstehen durch die Festlegung weder unmittelbare finanzielle Auswirkungen noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sieht die Vorlage nicht.
Die Entscheidung fällt in der Sitzung am 18. November 2025.