Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Anregung gemäß § 24 GO NRW – Verlängerung von Tempo 30 auf der Hasenwinkeler Straße

20252340 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.01.2026 · Tiefbauamt

Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Vorbehaltsstraßennetz hat Vorrang

Die Hasenwinkeler Straße gehört vollständig zum gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetz, das vom Hauptausschuss beschlossen wurde. Diese Straßen dienen vorrangig der Abwicklung des Durchgangs- und Wirtschaftsverkehrs und sollen angrenzende Wohngebiete entlasten. Grundsätzlich gilt dort die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Keine rechtlichen Voraussetzungen erfüllt

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen sind laut Straßenverkehrs-Ordnung nur bei besonderen Gefahrenlagen oder zwingenden verkehrlichen Gründen möglich. Eine gemeinsame Überprüfung mit der Polizei ergab keine entsprechenden Umstände. Auch das Unfalllagebild rechtfertigt keine Geschwindigkeitsreduzierung.

StVO-Novelle ohne Auswirkungen

Die geänderte StVO ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Tempo 30 im Nahbereich sozialer Einrichtungen oder im Umfeld von Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder stark frequentierten Schulwegen. Diese Voraussetzungen sind im betroffenen Straßenabschnitt jedoch nicht erfüllt.

Bestehende Tempo-30-Bereiche bleiben

Bereits heute ist die Hasenwinkeler Straße zwischen Hattinger Straße und Kassenberger Straße aufgrund topographischer Besonderheiten auf 30 km/h begrenzt. Diese Beschränkung wurde bis zur Sparkasse (Hausnummer 204) verlängert, da dies aufgrund der verkehrlichen Bedingungen im Geschäftsbereich notwendig war.

Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Vorlage.

Beratungen

Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (1. Sitzung)
20.01.2026