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Bebauungsplan Nr. 1031 – Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg – hier: - Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 280 – Teilgebiet der Ruhr-Universität Bochum – und Nr. 281 – Teilgebiet der Ruhr-Universität Bochum -

20252355 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.12.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

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KI-Zusammenfassung

Schutz für ökologisch wertvolle Flächen

Der Bebauungsplan Nr. 1031 "Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg" umfasst zwei Teilbereiche östlich der Ruhr-Universität. Teilbereich A liegt zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum südlich der Straße Am Hochschulcampus, Teilbereich B befindet sich südwestlich der Straße Auf dem Kalwes angrenzend an das Waldgebiet Kalwes.

Ziel ist der Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vorhandenen Grünflächen. Die bewaldeten Ruhrsteilhänge des Kalwes und des Grimbergs sollen als 73 Hektar großes Naturschutzgebiet festgesetzt werden, um diese ökologisch wertvollen Flächen langfristig zu sichern.

Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen

Derzeit stehen die Festsetzungen der rechtsgültigen Bebauungspläne Nr. 280 und 281 als "Sondergebiet der Ruhr-Universität Bochum" der beabsichtigten Unterschutzstellung entgegen. Für die Aufnahme in den Landschaftsplan und die Ausweisung als Naturschutzgebiet müssen die Flächen planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet oder als Freiflächen festgesetzt werden.

Der neue Bebauungsplan setzt den Teilbereich A (1,4 Hektar) als Wald und den Teilbereich B (0,9 Hektar) als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft fest.

Besondere Biotope betroffen

Beim Teilbereich A handelt es sich um eine Waldfläche mit dichtem Laubwaldbestand. Der Teilbereich B umfasst die sogenannte "Orchideenwiese" - ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz mit seltener Feuchtwiesen-Vegetation.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (2. Sitzung)
09.12.2025