Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte Grüne Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte
20252367 · Antrag · 13.11.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
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Breite fraktionsübergreifende Unterstützung
Der Antrag wird von David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne), Susanne Dewender (CDU) und Ida Johanna Paul (Die Linke) getragen. Die fraktionsübergreifende Einigkeit deutet auf eine klare Mehrheit bei der Abstimmung hin.
Rechtliche Grundlage
Die Fraktionen verweisen in ihrer Begründung auf § 36 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreter. Diese übernehmen sowohl die Leitung der Sitzungen als auch repräsentative Aufgaben, wenn der Bezirksbürgermeister verhindert ist.
Die Festlegung der genauen Anzahl obliegt der Bezirksvertretung selbst und muss per Beschluss erfolgen.
Beratungen
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (1. Sitzung)
13.11.2025