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Baumentfernung auf dem Grundstück Lennershofstr. o.Nr.

20252408 · Antwort der Verwaltung · 09.12.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt

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KI-Zusammenfassung

Verwaltung verweist auf genehmigte Planung

Das Umwelt- und Grünflächenamt begründet die Baumrodungen nun mit den Auflagen an die Gebäudegeometrie und die Grundstücksgegebenheiten. Umplanungen seien nicht möglich gewesen. Da das Bauvorhaben bereits genehmigt war, habe die Verwaltung gemäß Baumschutzsatzung keinen Ermessensspielraum mehr gehabt.

Konkret befanden sich die Bäume mit den Nummern 1 bis 11 sowie 14 im Zufahrts- und Eingangsbereich der künftigen Kindertagesstätte. Zwei weitere Bäume mussten wegen oberirdischer Rohrleitungen aus Sicherheitsgründen entfernt werden.

Ersatzpflanzungen monetär abgelöst

Da auf dem Campus keine geeigneten Standorte für Ersatzpflanzungen zur Verfügung stehen, wurden diese finanziell abgelöst. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage betont, dass Ersatzpflanzungen und Ablösezahlungen nur als letzte Option dienen sollten, da ausgewachsene Bäume eine deutlich höhere Klimaleistung erbringen als Nachpflanzungen.

Die Fraktion regte zudem an, in künftigen Mitteilungen zu Baumfällungen von vornherein konkrete Begründungen für jeden einzelnen Baum anzugeben.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (2. Sitzung)
09.12.2025