Bushaltestelle „Wattenscheid Bahnhof“
20252411 · Antwort der Verwaltung · 09.12.2025 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf
Das Tiefbauamt erklärte in seiner Antwort, dass bislang keine Probleme an dieser Stelle bekannt seien. Gleichzeitig verwies die Behörde auf die bestehende Rechtslage: Das Befahren von Gehwegen mit E-Scootern sei laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gelte nur bei ausdrücklicher Freigabe durch Zusatzschilder – was hier nicht der Fall sei.
Roter Radweg ist für E-Scooter Pflicht
An der westlichen Seite der Haltestelle existiert allerdings ein sogenannter „anderer Radweg", erkennbar an der roten Pflasterung. Während Radfahrer diesen Weg nutzen können, aber nicht müssen, sind E-Scooter-Fahrer dort benutzungspflichtig. Eine zusätzliche Beschilderung hält die Verwaltung offenbar nicht für erforderlich.
Die Bezirksvertretung Wattenscheid nimmt die Antwort in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 zur Kenntnis.