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Bushaltestelle „Wattenscheid Bahnhof“

20252411 · Antwort der Verwaltung · 09.12.2025 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf

Das Tiefbauamt erklärte in seiner Antwort, dass bislang keine Probleme an dieser Stelle bekannt seien. Gleichzeitig verwies die Behörde auf die bestehende Rechtslage: Das Befahren von Gehwegen mit E-Scootern sei laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gelte nur bei ausdrücklicher Freigabe durch Zusatzschilder – was hier nicht der Fall sei.

Roter Radweg ist für E-Scooter Pflicht

An der westlichen Seite der Haltestelle existiert allerdings ein sogenannter „anderer Radweg", erkennbar an der roten Pflasterung. Während Radfahrer diesen Weg nutzen können, aber nicht müssen, sind E-Scooter-Fahrer dort benutzungspflichtig. Eine zusätzliche Beschilderung hält die Verwaltung offenbar nicht für erforderlich.

Die Bezirksvertretung Wattenscheid nimmt die Antwort in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 zur Kenntnis.


Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (2. Sitzung)
09.12.2025