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Vorfahrtsregelung Gräfin-Imma-Str./Lupinenweg

20252421 · Antwort der Verwaltung · 09.12.2025 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Rechts-vor-links benachteiligt Durchgangsverkehr

Die besondere Konstellation: Durch die Rechts-vor-links-Regelung müssen Fahrzeuge auf der Gräfin-Imma-Straße den aus dem Lupinenweg kommenden Autos Vorfahrt gewähren – obwohl sie die Einmündung kaum einsehen können. Fahrer müssen weit über die sichtversperrende Hecke hinausfahren, um den querenden Verkehr überhaupt wahrnehmen zu können.

Verwaltung verweist auf Eigenverantwortung

Das Tiefbauamt erteilt dem Wunsch nach einem Verkehrsspiegel eine klare Absage. Begründung: Solche Spiegel werden wegen hoher Wartungsintensität durch Verschmutzung, Beschlag und Vandalismus nur in absoluten Ausnahmefällen installiert. Zudem verfälsche die gewölbte Form Entfernungen und Geschwindigkeiten und suggeriere eine trügerische Sicherheit.

Verstärkte Kontrollen angekündigt

Da das Parken im direkten Knotenpunktbereich ohnehin verboten ist, setzt die Verwaltung auf Überwachungsmaßnahmen gegen Falschparker. Die städtische Verkehrsüberwachung sei entsprechend informiert worden. Den Verkehrsteilnehmenden sei zuzumuten, mit solchen Situationen umzugehen – zumal die örtlichen Gegebenheiten den regelmäßigen Nutzern bekannt seien.

Die Bezirksvertretung wird die Antwort in ihrer Sitzung am 9. Dezember zur Kenntnis nehmen.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (2. Sitzung)
09.12.2025