Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds
20252432 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.12.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
▶ KI-Zusammenfassung
Neubesetzung nach Kommunalwahl erforderlich
Der Rat der Stadt hatte im Juni 2020 die Einrichtung des Bochum-Fonds beschlossen. Für die Beurteilung eingereichterer Großprojekte wurde ein Entscheidungsgremium eingerichtet, in dem jede Bezirksvertretung zwei Mitglieder sowie deren Stellvertreter entsendet.
Nach der zurückliegenden Kommunalwahl hat sich die Zusammensetzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid verändert, weshalb neue Mitglieder für das Entscheidungsgremium benannt werden müssen.
Entscheidungsbefugnis ab 7.501 Euro
Das Entscheidungsgremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich in nicht-öffentlichen Sitzungen. Es entscheidet bei Projekten ab einer Fördersumme von 7.501 Euro über die Vergabe der Mittel aus dem Bochum-Fonds.
Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds und auf Grundlage der Geschäftsordnung. Die organisatorischen Aufgaben für das Gremium übernimmt die Bochum Marketing GmbH.
Abstimmung am 9. Dezember
Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 über die Ernennung der neuen Mitglieder und deren Stellvertreter entscheiden. Die Maßnahme hat weder finanzielle noch klimarelevante Auswirkungen.