Mitteilung der Verwaltung über ausgekehrte Zuwendungen im Haushaltsjahr2025
20252493 · Mitteilung der Verwaltung · 09.12.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
▶ KI-Zusammenfassung
Zuwendungen bis 500 Euro pro Fall
Die gewährten Zuwendungen erfolgten nach § 5e der Zuwendungsrichtlinien für das Jahr 2025. Dieser Paragraph regelt Zuwendungen bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro je Einzelfall, die von der Bezirksverwaltungsstelle eigenständig bewilligt werden können.
Berichterstattung an Bezirksvertretung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 über die ausgekehrten Mittel. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme durch das Gremium. Details zu den einzelnen Empfängern und den jeweiligen Zuwendungshöhen sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt.
Die Mitteilung stammt von Jörg van Remmen von der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II und trägt die Vorlagennummer 20252493.