Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bochum
20252505 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.12.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Rechtliche Grundlage
Die Bestellung erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese schreiben vor, dass ausschließlich städtische Beschäftigte als Schriftführer eingesetzt werden dürfen. Die Ernennung und Abberufung obliegt dem jeweiligen Gremium selbst.
Flexibilität bei Ausfällen
Die Verwaltung begründet die Bestellung von gleich neun Personen mit der notwendigen Flexibilität im Sitzungsbetrieb. So könnten kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung kompensiert werden. Die Bestellung gilt übergreifend für alle Fachgremien des Rates sowie die Beiräte.
Keine zusätzlichen Kosten
Die Maßnahme verursacht laut Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen. Auch jährliche Folgelasten entstehen nicht, da es sich um bereits bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt.