Stellplätze Hofsteder Straße / Feldsieper Straße im Umfeld von Schule und Sportplatz
20252507 · Antwort der Verwaltung · 20.01.2026 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Poller schützen Schulbushaltestelle
Die von der SPD angesprochenen Poller auf der Hofsteder Straße dienen der Sicherung der Schulbushaltestelle und bleiben bestehen. Außerhalb der beschilderten Zeiten sei jedoch reguläres Parken vor den Pollern auf der Fahrbahn gestattet, so das Tiefbauamt.
Kurzzeitparkplätze und Behindertenparkplätze abgelehnt
Dem Wunsch nach Kurzzeitparkplätzen für Be- und Entladevorgänge vor der Sportanlage erteilte die Straßenverkehrsbehörde eine Absage. Solche Regelungen kämen nur bei überwiegendem Bedarf in Betracht – etwa wenn mehrere Geschäftsbetriebe angesiedelt seien. Ein einzelner Sportplatz erfülle diese Voraussetzungen nicht. Zudem verfüge die Anlage am nördlichen Ende über eine Feuerwehrzufahrt, die auch für Anlieferungen genutzt werden könne.
Auch Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenraum seien nur bei nachgewiesenem Bedarf möglich und würden üblicherweise nur im Nahbereich von Ärzten oder Krankenhäusern eingerichtet. Der Sportverein müsse selbst für entsprechende Besucherparkplätze sorgen.
Grünfläche bleibt erhalten
Eine Umwandlung der Grünfläche gegenüber des Sportplatzeingangs in Parkfläche lehnt das Umwelt- und Grünflächenamt ab. Die Fläche mit einer knapp 60-jährigen Linde erfülle wichtige Funktionen für Stadtklima und Ökologie. Eine Nutzung als Parkplatz würde erhebliche Eingriffe in den Vegetationsbestand bedeuten und Rodungen erforderlich machen.
Schulhof und Kita-Parkplatz keine Optionen
Der Bereich neben der Sportanlage am Schulhof der Gesamtschule Mitte kommt ebenfalls nicht in Frage – es handele sich um die primäre Feuerwehrzufahrt und den Zugang zum Schulneubau. Die große Parkplatzfläche einer nahegelegenen evangelisch-freikirchlichen Kita ist Privateigentum; entsprechende Nutzungsvereinbarungen müsse der Sportverein selbst aushandeln.
Grundsätzlich bestehe keine Verpflichtung der Stadt, Parkplätze für Vereinsanlagen zu schaffen. Stellplätze müssten auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden, wie in der jeweiligen Baugenehmigung geregelt.
[Vollständige Antwort der Verwaltung zur Stellplatzsituation Hofsteder Straße (PDF)](link-zum