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Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds

20252531 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.01.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III

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KI-Zusammenfassung

Neuwahl nach Kommunalwahl erforderlich

Die Bezirksvertretung Bochum-Nord muss neue Mitglieder für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds ernennen. Grund ist die veränderte Zusammensetzung des Gremiums nach der zurückliegenden Kommunalwahl. Der entsprechende Beschlussvorschlag liegt der Bezirksvertretung für ihre Sitzung am 20. Januar 2026 vor.

Aufgaben des Entscheidungsgremiums

Das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds wurde eingerichtet, um über eingereichte Großprojekte zu entscheiden. Es ist zuständig für Projekte ab einer Fördersumme von 7.501 Euro und tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich in regelmäßigen Abständen.

Die Entscheidungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds getroffen. Das Gremium tagt nicht-öffentlich, die organisatorischen Aufgaben übernimmt die Bochum Marketing GmbH.

Zusammensetzung des Gremiums

Jede Bezirksvertretung ernennt zwei Mitglieder sowie entsprechende Stellvertreter für das Entscheidungsgremium. Der Rat der Stadt hatte die Einrichtung des Bochum-Fonds bereits am 25. Juni 2020 beschlossen.

Keine finanziellen Auswirkungen

Die Ernennung der neuen Mitglieder verursacht weder Kosten für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Klimarelevante Auswirkungen sind nicht gegeben.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (3. Sitzung)
20.01.2026