Hauptstr. 63 - Bauordnung
20252544 · Mitteilung der Verwaltung · 22.01.2026 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Standort und Umgebung
Das Baugrundstück befindet sich auf einem Hügel im nordöstlichen Bereich der ehemaligen Opelfläche. Die betroffene Fläche von circa 8,3 Hektar ist im Gebietsentwicklungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und derzeit unbebaut mit angrenzendem Baumbestand.
Die Umgebung ist geprägt von verschiedenen Nutzungen: Nordwestlich und nordöstlich befinden sich Wohnbebauungen, westlich liegt ein Werksgebäude mit Stellplatzanlage. Eine weitere großflächige Stellplatzanlage ist südlich des geplanten Standorts angelegt.
Rechtliche Bewertung
Das Antragsgrundstück liegt weder in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan noch im Landschaftsplan. Die Bewertung erfolgt daher nach § 35 Absatz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuchs. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben, da die Anlage einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient und zur Energiegewinnung betrieben wird.
Ein wichtiger Aspekt: Durch das Projekt werden keine neuen Flächen versiegelt. Die Erschließung ist öffentlich-rechtlich über Baulasten gesichert.
Genehmigungsverfahren
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Angelegenheit wird zur Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 21. Januar 2026 und im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026 behandelt.