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Denkmalschutz und geplante Änderung der Landes-Bauordnung NRW

20252553 · Antwort der Verwaltung · 22.01.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

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KI-Zusammenfassung

Neue Herausforderungen seit 2022

Die Verwaltung berichtet von gemischten Erfahrungen mit dem neuen Denkmalschutzgesetz. Die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wurde von einer verpflichtenden Benehmensherstellung auf eine bloße Anhörung reduziert. Dadurch wurde die fachliche Einflussnahme des LWL erheblich beschnitten, während die Verantwortung vollständig auf die kommunalen Denkmalbehörden übertragen wurde.

Besonders herausfordernd erwies sich die Integration neuer Belange wie Wohnungsbau, Klimaschutz und erneuerbare Energien in die Abwägungsprozesse. Dies führte zu einer Flut von Anträgen für Photovoltaik-Anlagen auf Baudenkmälern und erhöhtem Beratungsaufwand, da viele Eigentümer fälschlicherweise annahmen, denkmalpflegerische Belange seien nicht mehr relevant.

Bedrohung durch geplante Landesbauordnung

Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung NRW sieht weitreichende Ausnahmen vom Denkmalschutz vor. Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung, dem Katastrophenschutz oder der Unfallhilfe dienen, sollen vollständig vom Denkmalschutzgesetz ausgenommen werden. Dies würde auch bereits unter Schutz stehende Denkmäler betreffen.

Zusätzlich soll das Ministerium per Verordnung Zuständigkeiten neu regeln oder an sich ziehen können. Gleichzeitig würden die Denkmalfachämter ihr Antragsrecht auf Unterschutzstellung für Liegenschaften des Landes oder Bundes verlieren.

Konkrete Auswirkungen auf Bochumer Denkmäler

Das Polizeipräsidium an der Uhlandstraße wäre von den geplanten Änderungen definitiv betroffen. Möglicherweise könnten auch die Ruhr-Universität und andere Bauwerke in Landes- oder Bundeseigentum erfasst werden, da diese im Katastrophenfall genutzt werden könnten. Bei der Zeche Klosterbusch wurde bereits keine Denkmalwürdigkeit erkannt.

Wegfall der Pauschalmittel belastet Denkmalschutz

Die Streichung der Pauschalmittel für kommunale Denkmalschutzmaßnahmen im Landeshaushalt trifft die Stadt hart. Diese Mittel, die kommunal aufgestockt wurden, ermöglichten kleinere, aber wichtige Maßnahmen und unterstützten insbesondere private Eigentümer bei denkmalgerechten Sanierungen. Die Verwaltung bezeichnet dies als wichtiges Vermittlungs- und Förderinstrument auf kommunaler Ebene.

Fazit der Verwaltung

Trotz der formellen Schwächung des Denkmalschutzes sieht die Verwaltung aufgrund der vorhandenen Fachlichkeit und der guten Zusammenarbeit mit dem LWL weiterhin Möglichkeiten zur Sicherung der denkmalwerten Bausubstanz. Allerdings fallen Entscheidungen aufgrund der neuen Abwägungsaspekte etwas weiter gefasst aus als zuvor.

Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Sitzung)
22.01.2026