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Extremistische Verdachtsfälle in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte

20252569 · Antwort der Verwaltung · 04.12.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I

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KI-Zusammenfassung

Anfrage zu extremistischen Verdachtsfällen

Arnim Backs hatte in der Sitzung am 13. November 2025 seine Sorge über die Zusammensetzung der aktuellen Bezirksvertretung zum Ausdruck gebracht. Nach der letzten Kommunalwahl sei eine Partei in das Gremium eingezogen, die als Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet und entsprechend beobachtet wird.

Da alle Mitglieder der Bezirksvertretung grundsätzlich Zugriff auf nicht-öffentliche Informationen haben, stellte Backs konkrete Fragen zur möglichen Überwachung von Mandatsträgern und zum Schutz vertraulicher Informationen.

Keine Informationen über Einzelpersonen

Die Verwaltung antwortete eindeutig: Sie erhält keinerlei Informationen darüber, ob Mandatsträger vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Auch die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten keine Angaben zu Einzelpersonen.

Verschwiegenheitspflicht als Schutz

Zur Sicherung nicht-öffentlicher Informationen verwies die Verwaltung auf die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht. Gemäß § 43 Abs. 2 in Verbindung mit § 30 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen unterliegen alle Ratsmitglieder, Mitglieder von Bezirksvertretungen und Ausschüssen dieser Pflicht. Dies gilt insbesondere für Sachverhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen.

Zu Beginn jeder Wahlperiode werden die Mandatsträger umfassend schriftlich über Inhalt und Umfang dieser Verschwiegenheitspflicht informiert. Bei Verletzungen können Strafanträge gestellt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (2. Sitzung)
04.12.2025