Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Lothringer Str. 21 a
20252612 · Mitteilung der Verwaltung · 16.12.2025 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung
Nicht-öffentliche Beratung wegen Geschäftsgeheimnissen
Die Verwaltung hat eine öffentliche Mitteilung zur gleichnamigen nicht-öffentlichen Beschlussvorlage veröffentlicht. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss über die finanzielle Förderung eines externen Trägers entscheiden, der die ordnungsbehördliche Unterbringungseinrichtung in der Lothringer Straße 21a betreiben soll.
Vertrag für das Jahr 2026
Die Entscheidung bezieht sich auf den gesamten Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Da die Beschlussvorlage notwendigerweise Geschäftsgeheimnisse enthält, findet die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Ausschusssitzung statt. Die Öffentlichkeit wird daher nur über das Vorliegen der Entscheidung, nicht aber über Details der Zuwendung informiert.
Beratung im Dezember
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die Vorlage am 16. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen und darüber entscheiden. Die federführende Zuständigkeit liegt beim Amt für Soziales unter der Leitung von Frank Korte.