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Zuwendungen für den Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Wasserstr. 297 für das Jahr 2026

20252616 · Mitteilung der Verwaltung · 16.12.2025 · Amt für Soziales

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KI-Zusammenfassung

Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Verwaltung informiert über eine bevorstehende Entscheidung zur Zuwendung an einen externen Träger für den Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung an der Wasserstraße 297. Der Bewilligungszeitraum soll vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 laufen.

Geschäftsgeheimnisse erfordern nicht-öffentliche Sitzung

Da die eigentliche Beschlussvorlage notwendigerweise Geschäftsgeheimnisse enthält, wird das Thema im nicht-öffentlichen Teil der Ausschusssitzung behandelt. Die vorliegende öffentliche Mitteilung dient lediglich der Information über die anstehende Beratung.

Termine und Zuständigkeiten

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird am 16. Dezember 2025 über die Zuwendung entscheiden. Die federführende Bearbeitung liegt beim Amt für Soziales unter der Leitung von Frank Korte.

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (1. Sitzung)
16.12.2025