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Benennung von Mitgliedern der Bezirksschüler*innenvertretung (BSV) als sachkundige Einwohner des Ausschusses für Schule und Bildung

20252682 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.01.2026 · Schulverwaltungsamt

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KI-Zusammenfassung

Kontinuität in der Schülervertretung

Wie bereits in der vergangenen Wahlperiode soll die Bezirksschülervertretung durch die Entsendung von zwei Mitgliedern im Ausschuss für Schule und Bildung vertreten sein. Die BSV hat dafür Sarah Spreckelmeyer und Christine Roeder vorgeschlagen.

Rechtlicher Rahmen

Gemäß dem Ratsbeschluss vom 2. November 2025 können bis zu sechs Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner dem Ausschuss für Schule und Bildung angehören. Davon sind zwei als Pflichtmitglieder ohne Stimmrecht nach § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vorgesehen.

Entscheidung im Januar

Der Ausschuss für Schule und Bildung wird am 14. Januar 2026 über die Berufung der beiden Vertreterinnen entscheiden. Nach der Präambel über den Katalog für die Zuständigkeiten der Ausschüsse können diese selbstständig über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern beschließen.

Die Maßnahme verursacht keine finanziellen Kosten und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.

Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung)
14.01.2026