Selbstzahler*innen in städtischen Unterkünften
20252701 · Anfrage · 16.12.2025
▶ KI-Zusammenfassung
Gruppe der Selbstzahler im Fokus
Während der überwiegende Teil der untergebrachten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII bezieht und somit die erhöhten Gebühren durch entsprechende Transferleistungen aufgefangen werden, gibt es eine Gruppe von 364 Personen (Stand 11.11.2025), die als "Selbstzahler" die Benutzungsgebühr grundsätzlich selbst tragen müssen.
Verdacht auf ungeltend gemachte Ansprüche
Die Fraktion Die Linke geht davon aus, dass aufgrund von Sprachbarrieren, Schwierigkeiten mit dem deutschen bürokratischen System und anderen Problemen einige Menschen darunter sind, die eigentlich Anspruch auf Erstattung hätten.
Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung
In ihrer Anfrage stellt Die Linke fünf konkrete Fragen:
- Aus welchen rechtlichen Gründen fallen die 364 Selbstzahler nicht unter den Leistungsbezug nach entsprechenden Gesetzen?
- In wie vielen Fällen könnte grundsätzlich ein bislang nicht geltend gemachter Anspruch auf Leistungen bestehen?
- Wie werden Bewohner städtischer Unterkünfte über mögliche Ansprüche auf Kostenübernahme informiert?
- Werden diese Informationen in einfacher Sprache und relevanten Fremdsprachen bereitgestellt?
- Welche Unterstützungsangebote gibt es für Personen mit Sprachbarrieren bei der Antragstellung?
Die Fraktion bittet um eine kurzfristige Beantwortung bis zur Ratssitzung, da die Informationen für die Beratung der Vorlage 20252433 benötigt werden.