Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Problemimmobilie Auf dem Dahlacker - Bauordnung

20252714 · Antwort der Verwaltung · 22.01.2026 · Bauordnungsamt

Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Auflagen für Eigentümer festgelegt

Das Bauordnungsamt hat den Eigentümern der Problemimmobilie Auf dem Dahlacker 43-45 konkrete Auflagen erteilt. Die Baugenehmigung vom 27. November 2024 setzt den Baubeginn für den 3. Februar 2025 fest. Bis zum 20. Januar 2025 müssen alle erforderlichen bautechnischen Nachweise vorgelegt werden. Die Fertigstellung ist bis zum 31. Januar 2027 vorgeschrieben. Zusätzlich muss vor Gebäude Nr. 43 ein Gerüst zur Gefahrenabwehr aufgestellt werden.

Verzögerungen durch fehlende Nachweise

Die Verwaltung kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Auflagen. Bei den vorgeschriebenen bautechnischen Nachweisen, die größtenteils von staatlich anerkannten Prüfsachverständigen erstellt werden müssen, kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Diese liegen nun jedoch fast vollständig vor.

Für die Liegenschaft Nr. 43 konnte bereits teilweise der Baubeginn gestattet werden. Aus der Bewertung der bautechnischen Nachweise ergab sich die Notwendigkeit eines Nachtrags zur erteilten Baugenehmigung. Der erforderliche Bauantrag wurde am 7. Dezember 2025 eingereicht, war jedoch unvollständig.

Keine Aufhebung der Baugenehmigung geplant

Die Nichterfüllung der Auflagen führt nicht zur Aufhebung der rechtmäßig erteilten Baugenehmigung. Stattdessen würde die Ordnungsbehörde die Auflagen vollstrecken. Der ursprünglich geplante Baubeginn musste jedoch verschoben werden, da nicht alle bautechnischen Nachweise vorlagen.

Die nächste Kontrolle durch die Bauaufsicht erfolgt aufgrund der Schließungszeit der Verwaltung Mitte bis Ende Januar 2026.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (3. Sitzung)
22.01.2026