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Wahl des/der Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

20252746 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.01.2026 · Jugendamt

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KI-Zusammenfassung

Wahl nach Jugendamtssatzung erforderlich

Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bochum wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Legislaturperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen.

Wahlverfahren nach Gemeindeordnung

Die Wahl erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben der Jugendamtssatzung. Paragraph 4 Absatz 2 Satz 6 legt fest, dass die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt werden müssen. Wahlberechtigt sind dabei nur Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft angehören.

Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wahl weder finanzielle Auswirkungen noch klimarelevante Folgen hat.

Entscheidung im Januar

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird in seiner Sitzung am 13. Januar 2026 über die Besetzung des Vorsitzes entscheiden. Der Name der zu wählenden Person ist in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen.

Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (1. Sitzung)
13.01.2026