Neubildung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, hier: Beratende Mitglieder für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
20252755 · Mitteilung der Verwaltung · 13.01.2026 · Jugendamt
▶ KI-Zusammenfassung
Gesetzliche Grundlage für die Neubildung
Die Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie richtet sich nach § 71 Abs. 5 SGB VIII sowie nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) für Nordrhein-Westfalen. Zusätzliche beratende Mitglieder können durch die örtliche Jugendamtssatzung bestimmt werden.
Vielfältige Vertretung verschiedener Institutionen
Für die neue Wahlperiode wurden beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen benannt. Dazu gehören Vertreter der Hauptverwaltung, des Jugendamtes, der Justiz, der Agentur für Arbeit, der Bezirksregierung Arnsberg und der Polizei. Auch die verschiedenen Religionsgemeinschaften sind durch Vertreter der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinde im Ausschuss repräsentiert.
Interessensvertretungen von Eltern und Kindern
Neben den institutionellen Vertretern sind auch Interessensvertretungen der Zielgruppen im Ausschuss vertreten. Der Stadtelternrat, der Kinder- und Jugendring sowie die Bezirksschülervertretung entsenden jeweils beratende Mitglieder. Zusätzlich wird ein Vertreter des Integrationsausschusses erst in der konstituierenden Sitzung gewählt.
Besondere Regelungen für nicht vertretene Fraktionen
Die Jugendamtssatzung sieht vor, dass Fraktionen, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss vertreten sind, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied benennen können.
Die konstituierende Sitzung des neu zusammengesetzten Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie findet am 13. Januar 2026 statt.