Bildung von zwei Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (KJHG)
20252761 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.01.2026 · Jugendamt
▶ KI-Zusammenfassung
Bewährte Kooperation wird fortgesetzt
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Arbeitsgemeinschaften "Fachverbände der Jugendhilfe" und "Kinder- und Jugendförderung" nach § 78 SGB VIII für die Dauer der neuen Legislaturperiode einzurichten. Diese Struktur hatte sich bereits seit der ersten Einrichtung im Jahr 2005 bewährt.
Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist es, die Träger der freien Jugendhilfe in die Diskussion um aktuelle Angebote und Dienste einzubeziehen und ihre Stellungnahmen in die Entscheidungsstrukturen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes einzuführen.
Arbeitsgemeinschaft Fachverbände der Jugendhilfe
Die erste Arbeitsgemeinschaft widmet sich fachlichen Fragen der Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung im Vorfeld der Beratungen im Jugendhilfeausschuss. Ihre Themenschwerpunkte umfassen:
Begleitung der sozialräumlichen Orientierung
Qualitätsentwicklung in Tageseinrichtungen für Kinder
Qualitätsentwicklung bei Hilfen zur Erziehung
Frühe Hilfen und Kinderschutz
Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule
Kooperation mit Betreuungsvereinen und -verbänden
Der Arbeitsgemeinschaft gehören derzeit elf Organisationen an, darunter die großen Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, DRK und Diakonie sowie kirchliche Träger und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Geschäftsführung übernimmt das Jugendamt, den Vorsitz bilden Trägervertreter.
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendförderung
Die zweite Arbeitsgemeinschaft konzentriert sich auf die Jugendförderung und berät insbesondere bei der Aufstellung des örtlichen Jugendförderplanes. Ihre Schwerpunkte liegen in der Qualitätsentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Jugendverbandsarbeit.
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus je drei Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Häuser der offenen Tür, des Kinder- und Jugendrings sowie der Träger der Jugendsozialarbeit zusammen. Hinzu kommen Vertreter des Jugendamtes.
Strukturelle Überlegungen
Derzeit führt die Verwaltung Überlegungen zur Struktur der Mitglieder der ersten Arbeitsgemeinschaft. Nach Abschluss dieser Beratungen soll dem Jugendhilfeausschuss ein erneuter Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
Die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften verursacht keine finanziellen Auswirkungen und hat keine klimarelevanten Folgen.