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Versorgungsamt für Schwerbehindertenangelegenheiten

20252771 · Antwort der Verwaltung · 11.02.2026 · Amt für Soziales

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KI-Zusammenfassung

Entscheidungsverfahren und Qualifikationen

Die Entscheidung über Anträge und die Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) trifft das Versorgungsamt auf Grundlage von Gutachten und Stellungnahmen des ärztlichen Personals. Für die medizinische Beurteilung werden versorgungsärztliche Gutachterinnen und Gutachter mit entsprechender medizinischer oder sozialmedizinischer Qualifikation eingebunden, beispielsweise Fachärztinnen und Fachärzte für Sozialmedizin.

Die abschließende Bewertung erfolgt durch die Verwaltung unter Beachtung aller medizinischen und rechtlichen Vorgaben. Grundlage bilden ärztliche Gutachten, Befundberichte und gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen.

Bewertungskriterien und rechtliche Grundlagen

Die Bewertung des GdB und die Zuerkennung von Merkzeichen erfolgt auf Basis des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sowie der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Das Verfahren beinhaltet die Prüfung aller vorliegenden ärztlichen Unterlagen wie Befunde, Krankenhausberichte und Reha-Berichte.

Die versorgungsärztlichen Gutachterinnen und Gutachter prüfen die Auswirkungen aller Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt.

Fortbildungen und aktueller Forschungsstand

Um sicherzustellen, dass Entscheidungen auf dem aktuellen Stand der Forschung getroffen werden, nehmen Verwaltungsmitarbeitende und versorgungsmedizinisches Fachpersonal regelmäßig an verpflichtenden und freiwilligen Fortbildungen teil. Mindestens einmal jährlich werden entsprechende Fortbildungsveranstaltungen für alle Mitarbeitenden angeboten.

Der kontinuierliche Austausch mit Fachgremien, die Nutzung aktueller Fachliteratur und die Orientierung an wissenschaftlichen Leitlinien gewährleisten, dass neue medizinische Erkenntnisse zeitnah einfließen. Zusätzlich finden regionale und überregionale Qualitätszirkel sowie Fortbildungstagungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales statt.

Bewertung seltener Krankheitsbilder wie ME/CFS

Bei seltenen oder neu erforschten Erkrankungen wie ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome) stützt sich die Beurteilung auf die jeweils neuesten verfügbaren medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse und Leitlinien von Fachgesellschaften. Aktuelle Literatur, Empfehlungen und Gutachten aus wissenschaftlichen Zentren wie der Charité werden in die Bewertung einbezogen, sofern dies für die konkrete Entscheidungsfindung erforderlich ist.

Da bei allen Gesundheitsstörungen deren Auswirkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben versorgungsärztlich beurteilt wird, ist die Qualität der individuellen Befundunterlagen der Antragstellenden von entscheidender Bedeutung.

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (2. Sitzung)
11.02.2026