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Versetzung Laterne und Verteilerkasten Ginsterweg

20252798 · Antwort der Verwaltung · 20.01.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Grundstückseigentümerin ändert Position

Nachdem die Grundstückseigentümerin einer ersten Anfrage zur Versetzung der Infrastruktur zunächst grundsätzlich offen gegenüberstand, hat sie ihre Position nach einer erneuten Kontaktaufnahme und ausführlichen Prüfung geändert. Sie widerspricht nun einer möglichen Versetzung des Beleuchtungsmastes sowie des Verteilerkastens auf ihr Grundstück.

Ästhetische Bedenken als Grund

Als wesentlichen Grund für ihre Ablehnung führt die Eigentümerin an, dass nach einer Versetzung lediglich ein einzelner Mast entlang des Ginsterwegs eine entsprechende Durchgangsbreite aufweisen würde. Zudem würde dieser Mast dann nicht länger mit den anderen Beleuchtungsmasten in einer Flucht stehen.

Lösung nur bei geänderten Verhältnissen möglich

Das Tiefbauamt teilt mit, dass ein Versatz des Mastes sowie des Verteilerkastens somit in absehbarer Zeit nicht erfolgen wird. Sollten sich in der Zukunft die Grundstücksverhältnisse und/oder Straßengeometrien so verändern, dass ein Versatz aller Beleuchtungsmaste möglich und sinnvoll ist, wird die Verwaltung dies entsprechend veranlassen.

Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid nimmt die Stellungnahme in ihrer Sitzung am 20. Januar 2026 zur Kenntnis.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (3. Sitzung)
20.01.2026