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Verwendung der Mittel aus der Produktgruppe 42 04 gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum i.V.m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) vom 26.06.2019.

20252803 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.01.2026 · Referat für Sport und Bewegung

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KI-Zusammenfassung

Aufteilung der Sportfördermittel

Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll am 23. Januar 2026 über die Verwendung der Sportfördermittel entscheiden. Von den insgesamt 378.800 Euro sind 216.800 Euro für direkte Vereinsförderung und Projekte vorgesehen, weitere 162.000 Euro gehen als institutionelle Förderung an Sportorganisationen.

Die größten Einzelposten der direkten Förderung umfassen:

  • 87.000 Euro für Vereins- und Übungsleitervergütungen

  • 58.000 Euro für Zuschüsse in Einzelfällen

  • 30.000 Euro für bedeutende Sportveranstaltungen

Inklusionsprojekt erhält 30.000 Euro

Besonders hervorzuheben ist das Inklusionsprojekt "Hoch hinaus", das mit 30.000 Euro gefördert werden soll. Zusätzlich sind 15.000 Euro für das Kooperationsprojekt "Fit im Park" und 5.000 Euro für "Open Sunday" eingeplant.

Stadtsportbund erhält mehr Geld

Der Stadtsportbund Bochum e.V. wird als größter Empfänger mit 152.900 Euro unterstützt - eine Steigerung um 25.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Sportjugend Bochum erhält 7.000 Euro, was eine Erhöhung um 2.000 Euro zur "Stärkung und Ehrung des jugendlichen Ehrenamtes" darstellt.

Weitere institutionelle Förderungen gehen an:

  • DLRG Bochum: 1.260 Euro

  • Deutscher Alpenverein: 840 Euro

Flexible Mittelverwendung geplant

Die Vorlage sieht vor, dass nicht ausgeschöpfte Mittel flexibel zwischen verschiedenen Förderzwecken umgeschichtet werden können. Die Fördergelder sollen zu 100 Prozent im laufenden Jahr ausgezahlt werden, vorbehaltlich der Freigabe durch die Finanzverwaltung.

Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (1. Sitzung)
23.01.2026