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Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land NRW für den Einmündungsbereich An der Holtbrügge – Karl-Friedrich-Straße – Am Kuhlenkamp

20260005 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.01.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Bürger fordern mehr Verkehrssicherheit

Anwohner der neu entstandenen Wohnsiedlung An der Holtbrügge 41-101 und des dort fertiggestellten Studierendenwohnheims hatten gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Anregung eingereicht. Sie argumentierten, dass sich durch die neuen Wohnungen das Verkehrsaufkommen von zu Fuß gehenden Schülern und Studierenden erhöht habe. Ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen solle eine sicherere Straßenquerung auf dem Weg zu umliegenden Haltestellen und Schulen ermöglichen.

Verwaltung setzt auf alternative Lösungen

Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass die Straße An der Holtbrügge im betroffenen Bereich bereits 2018 ausgebaut wurde. Derzeit befinde sich der Ausbau der Karl-Friedrich-Straße in der Planung. Dabei sollen ausreichende Querungsstellen für Fußgänger integriert werden, einschließlich einer Querungsinsel möglichst nahe am Einmündungsbereich zur Straße An der Holtbrügge.

Entscheidung im Januar

Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 20. Januar 2026 über die Anregung entscheiden. Die Planungen für den Ausbau der Karl-Friedrich-Straße sollen zu gegebener Zeit den politischen Gremien vorgestellt werden.

Beratungen

Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (1. Sitzung)
20.01.2026