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Anregung und Beschwerde gem. §24 GO NRW zur Einrichtung einer neuen Bushaltestelle Gesundheitscampus

20260014 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.01.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Anregung nach Gemeindeordnung

Eine Anregung und Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW fordert die Einrichtung einer neuen Bushaltestelle am Gesundheitscampus. Die vorgeschlagene Haltestelle soll zwischen dem Kreisverkehr an der Max-Imdahl-Straße und der Kreuzung mit der Straße "Gesundheitscampus-Süd" am Eingang der Stadtbahnstation entstehen.

Langjährige Prüfung führt zum Erfolg

Die Verwaltung hatte bereits seit 2022 auf Wunsch des Bezirks eine zusätzliche Haltestelle gemeinsam mit BOGESTRA und Polizei im Rahmen der AG Haltestelle geprüft. Zunächst erwies sich die Umsetzung vor Ort als nicht zeitnah realistisch, wie der Bezirksvertretung Süd mit der Vorlage Nr. 2022 3359 mitgeteilt wurde.

Barrierefreie Lösung gefunden

Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten verlor die Verwaltung das Projekt im Rahmen der Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr nicht aus den Augen. Bei der Einrichtung regelmäßiger Haltestellen im Abstand von 300 bis 400 Metern blieb der Gesundheitscampus weiterhin im Fokus.

Weitere Prüfungen und Ortstermine der AG Haltestelle 2024 ergaben schließlich eine praktikable Lösung: Im Bereich des Brückenbauwerkes der Universitätsstraße auf der Max-Imdahl-Straße kann eine zusätzliche Haltestelle direkt barrierefrei geplant werden.

Zeitnahe Umsetzung geplant

Die Planung wird zeitnah abgeschlossen. Nach einem Beschluss im Bezirk und Fachausschuss kann der Ausbau ausgeschrieben werden. Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 20. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden.

Beratungen

Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (1. Sitzung)
20.01.2026