Zuwendung für den Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Herzogstr. 79 für das Jahr 2026
20260027 · Mitteilung der Verwaltung · 11.02.2026 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung
Betreuung für bis zu 75 Personen
Die Verwaltung informiert über eine anstehende Entscheidung zur Zuwendung an die Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte für den Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung in der Herzogstraße 79. Die Einrichtung bietet Platz für bis zu 75 wohnungslose Personen.
Multiprofessionelles Betreuungsteam
Die Zuwendung soll die Betreuung durch ein multiprofessionelles Team finanzieren, das aus Sozialarbeit, Ergänzungskraft und Hausmeister besteht. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. März bis zum 31. Dezember 2026.
Nicht-öffentliche Beratung
Da die Beschlussvorlage Geschäftsgeheimnisse enthält, wird die Entscheidung im nicht-öffentlichen Teil der Ausschusssitzung am 11. Februar 2026 beraten. Diese öffentliche Mitteilung dient lediglich der Information über die anstehende Beratung.