Gehweg Weststraße – Südseite (Zustand und Zuständigkeit)
20260081 · Anfrage · 20.01.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
▶ KI-Zusammenfassung
Gehweg stellt Gefährdung dar
Der Gehweg an der Weststraße befindet sich laut der Anfrage der UWG-Fraktion insbesondere im südlichen Abschnitt zwischen den Hausnummern 67 und 101 in einem erheblich schlechten Zustand. Die Nutzung sei für mobilitätseingeschränkte Personen teilweise nur eingeschränkt möglich und stelle stellenweise eine Gefährdung dar. Auch für Personen mit Kinderwagen sei der Gehweg nur eingeschränkt nutzbar.
Eigentumsverhältnisse als Hindernis
Anwohner haben sich bereits an die Verwaltung gewandt. Nach deren Auskunft befinde sich ein Großteil der betroffenen Flächen nicht im städtischen Eigentum. Die Eigentümer seien nicht verkaufsbereit, weshalb eine Sanierung nicht möglich sei. Der ursprünglich geplante Sanierungsabschnitt wurde verlegt. Stattdessen soll der nördliche Bereich der Weststraße zwischen den Hausnummern 44 und 55 erneuert werden.
Drei konkrete Fragen an die Verwaltung
Die Fraktion UWG – Freie Bürger stellt drei konkrete Fragen: Erstens, wer für Personen- und Sachschäden haftet, die aufgrund des schlechten Zustands entstehen, sofern der Gehweg nicht als Privatfläche gekennzeichnet ist. Zweitens möchte sie wissen, ob die Eigentümer eine Sanierung grundsätzlich abgelehnt oder lediglich eine finanzielle Beteiligung verweigert haben. Drittens fragt sie nach den rechtlichen Möglichkeiten der Verwaltung, eine Sanierung im öffentlichen Interesse durchzusetzen.
Die Anfrage soll in der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 20. Januar 2026 beantwortet werden.