Zuschussantrag der Vereins Mira e.V.
20260142 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.01.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
▶ KI-Zusammenfassung
Verwaltung empfiehlt Zuschussbewilligung
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung, dem Antrag zu entsprechen und dem Verein Mira e.V. den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren. Die Bezirksverwaltungsstelle soll nach dem Vorschlag der Verwaltung mit der Auszahlung beauftragt werden.
Verwendungsnachweis erforderlich
Nach Abschluss der Veranstaltung muss der Verein die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses nachweisen. Die Bezirksverwaltungsstelle wird die entsprechende Prüfung durchführen. Der Verein ist verpflichtet, durch Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen einen Verwendungsnachweis zu erbringen.
Rechtliche Grundlagen
Der Zuschussantrag wird auf Basis der Allgemeinen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt sowie der spezifischen Richtlinie für Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte behandelt. Diese gilt seit dem 1. Oktober 2025. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung.
Rückforderung bei Zweckentfremdung
Sollte der Zuschuss zweckwidrig verwendet werden oder der geforderte Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht werden, kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Wird der geförderte Zweck nicht mehr verfolgt, erlischt der Anspruch auf die Zuwendung.