Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde
20260181 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.02.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Neuregelung zu Beginn der Wahlperiode
Zu Beginn der neuen Wahlperiode ist eine Neubestellung der Schriftführung für den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, neun städtische Dienstkräfte mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Neun Personen für die Schriftführung vorgesehen
Gemäß der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sollen folgende städtische Beschäftigte als Schriftführung bestellt werden: Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis, Karl-Heinz Kranz, Birte Mittag, Sabrina Pokropp, Helena Sakanovic, Astrid Schier, Ulrike Strieder und Nick Weißelberg.
Flexibilität bei kurzfristigen Ausfällen
Die Bestellung mehrerer Personen dient dazu, kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung kompensieren zu können. Laut Verwaltung erfolgt die Bestellung für alle Fachgremien, um eine kontinuierliche Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlage
Die Bestellung erfolgt auf Basis der Paragraphen 52 und 58 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen. Demnach werden Schriftführungen durch das jeweilige Gremium bestellt und abberufen. Als Schriftführer sind ausschließlich städtische Dienstkräfte zu bestellen.
Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde soll am 10. Februar 2026 über die Bestellung entscheiden. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.