Carsharing: Free Floating
20260304 · Antwort der Verwaltung · 25.02.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
▶ KI-Zusammenfassung
Keine aktuellen Anbieter-Anfragen
Derzeit liegen der Verwaltung keine konkreten Anfragen oder Absichtsbekundungen von Free-Floating-Anbietern vor. Lediglich Miles Mobility hatte im September 2024 eine konkrete Anfrage gestellt, im August 2025 fand im Rahmen einer allgemeinen Informationskampagne eine weitere Kontaktaufnahme statt.
Unterschiedliche Gebührenregelungen möglich
Bei den Sondernutzungsgebühren handhaben Städte Free-Floating-Systeme unterschiedlich. Oftmals wird das Angebot als öffentlicher Gemeingebrauch gewertet, wofür keine Gebühren anfallen. Einige Städte wie Bonn haben jedoch Sondernutzungsgebühren eingeführt.
Anders verhält es sich bei E-Scootern: Diese benötigen eine Sondernutzungserlaubnis und kosten derzeit 3,86 Euro monatlich je Fahrzeug. Für stationsbasiertes Carsharing verzichtet die Stadt zum Anschub zunächst auf Sondernutzungsgebühren bei befristeten fünfjährigen Genehmigungen.
Bedenken wegen Parkdruck und Verkehrsbelastung
Die Verwaltung lehnt eine Befreiung von Parkgebühren für Free-Floating-Fahrzeuge grundsätzlich ab. Als Begründung führt sie an, dass stationsbasiertes Carsharing nicht benachteiligt werden solle, da dessen verkehrsentlastende Effekte nach bisherigen Studien überwiegen.
Free-Floating-Anbieter kämen in der Regel mit deutlich größeren Fahrzeugflotten, was den Parkdruck mindestens kurz- und mittelfristig erhöhe. Dies gelte besonders in Bewohnerparkgebieten, die gerade wegen des hohen Parkdrucks eingerichtet wurden. Bei stationsbasiertem Carsharing entfalle dagegen die Parkplatzsuche bei der Rückgabe, wodurch der Parksuchverkehr minimiert werde.
Pauschalbetrag nicht berechnet
Die von der SPD erfragte Berechnung eines angemessenen Pauschalbetrags kann die Verwaltung aufgrund des erheblichen Aufwands derzeit nicht leisten. Priorität habe momentan die Ausweitung des stationsgebundenen Carsharing-Angebots.