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Anregung gem. § 24 GO NRW - Gefahrenstellen auf der Springorumtrasse – dringender Handlungsbedarf

20260339 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.02.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Anregung sieht einheitliche Regelung vor

Ein Bürger hatte gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW angeregt zu prüfen, ob dem Radverkehr an Straßenübergängen der Springorumtrasse Vorrang eingeräumt werden kann. Diese Regelung sollte idealerweise auf dem gesamten Stadtgebiet einheitlich angewandt werden.

Unfallgeschehen unauffällig

Das Tiefbauamt hat die vorgeschlagene Maßnahme geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das Unfallgeschehen an den betreffenden Querungsstellen nach polizeilicher Auswertung unauffällig ist. Eine generelle Bevorrechtigung von Fahrradtrassen sei nicht umsetzbar.

Verkehrssicherheitsbedenken als Hauptargument

Die Verwaltung bewertet die Vorrangregelung eines kreuzenden Radwegs gegenüber einer Straße aus Verkehrssicherheitsgründen als äußerst kritisch. Insbesondere Straßen des Vorbehaltsnetzes sowie Straßen mit hohem Schwerverkehrs- oder Busaufkommen scheiden hierfür grundsätzlich aus.

Unterschiedliche Vorfahrtsregelungen entlang einer Trasse würden zu Problemen hinsichtlich Verständlichkeit und Einheitlichkeit führen. Bei Missachtung der Vorfahrtsregeln entstünden gefährliche Situationen mit erhöhtem Unfallrisiko – insbesondere für Fußgänger und Radfahrende.

Umfassende bauliche Anpassungen erforderlich

Darüber hinaus wären umfassende bauliche Anpassungen an allen Querungsstellen erforderlich. Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs bedeute nicht automatisch auch eine Bevorrechtigung des Fußverkehrs, sodass beide Verkehrsarten gesondert betrachtet werden müssten.

Städteübergreifende Problematik

Da viele Fahrradtrassen städteübergreifend verlaufen, würde eine ausschließlich auf das Stadtgebiet bezogene Regelung nicht ausreichen und zu Inkonsistenzen im Verkehrsablauf führen.

Bestehende Sicherheitsmaßnahmen

Die Verwaltung verweist darauf, dass bereits Vorfahrt gewähren-Zeichen für den Radverkehr installiert wurden. An einigen zu querenden Straßen wurde zusätzlich das Gefahrenzeichen "Achtung Radverkehr" aufgestellt. Diese Beschilderungen werden im Rahmen turnusmäßiger Kontrollen überprüft und bei Bedarf ausgebessert.

Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 25. Februar 2026 über die Anregung entscheiden.

Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW

Thema: Radverkehr / Springorumtrasse
Verwaltungsempfehlung: Ablehnung

Ort: Springorumtrasse, Bochum-Südwest

Kartendaten: © OpenStreetMap

Beratungen

Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (2. Sitzung)
25.02.2026