Radverkehr Castroper Hellweg
20260396 · Anfrage · 25.02.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Fehlende Radwege als rechtliches Problem
Sachkundiger Bürger Lukas Garbe von der Linksfraktion verweist in seiner Anfrage auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Demnach darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts nur auf Vorfahrtstraßen mit benutzungspflichtigen Radwegen und sicherem Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen auf maximal 70 km/h angehoben werden.
Auf dem fraglichen Abschnitt des Castroper Hellwegs fehle jedoch in Fahrtrichtung Norden ein benutzungspflichtiger Radweg - stattdessen sei nur der Fußgängerweg für den Radverkehr freigegeben. Ein Radweg neben der Fahrbahn beginne erst ab der Josef-Baumann-Straße. In Gegenrichtung sei die Situation ähnlich problematisch, teilweise fehle sogar ein Gehweg.
Forderung nach Geschwindigkeitsreduzierung
Die Linke sieht daher rechtlichen Handlungsbedarf und hält eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 60 auf 50 km/h für erforderlich. Eine solche Maßnahme würde nach Ansicht der Fraktion das Radfahren auf der Fahrbahn sicherer machen und den Verkehrslärm reduzieren.
Konkrete Fragen an die Verwaltung
In der Anfrage für die Sitzung des Ausschusses Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 stellt Garbe zwei konkrete Fragen: Erstens möchte er wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die derzeit zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h festgelegt wird. Zweitens fragt er, ob die Verwaltung plant, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um den Vorgaben der VwV-StVO zu entsprechen und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.