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Versorgung mit Personalausweisen für Wohnungslose in Bochum

20260781 · Anfrage · 05.03.2026

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KI-Zusammenfassung

Ausweise als Voraussetzung für Sozialleistungen

Wohnungslose Menschen stehen vor einem grundlegenden Problem: Ohne gültigen Personalausweis können sie ihre Rechtsansprüche auf staatliche Leistungen wie die Grundsicherung oft nicht durchsetzen. Nach Auskunft von Wohnungsloseninitiativen in der Stadt können Betroffene jedoch häufig keine neuen Ausweise beantragen - entweder sind die Gebühren zu hoch oder ein Besuch im Bürgeramt kommt aufgrund von Ängsten nicht in Frage.

Anfrage zu aufsuchender Beratung

Die SPD-Fraktion hat daher eine Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. März 2026 eingereicht. Fraktionsmitglied Maria Hagemeister möchte von Oberbürgermeister Jörg Lukat wissen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung bereits ergreift, um wohnungslose Menschen mit Ausweisdokumenten zu versorgen.

Als mögliche Lösung schlägt die SPD eine Form der aufsuchenden Ausweisbeantragung vor - etwa an speziellen Aktionstagen in Zusammenarbeit mit den Sozialbehörden.

Härtefallregelung im Fokus

Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Anwendung der Härtefallregelung nach der Personalausweis-Gebührenverordnung. Diese ermöglicht es, bei bedürftigen Personen die Gebühren zu ermäßigen oder ganz zu erlassen. Die SPD will erfahren, ob und in welchen Fällen die Stadt von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch macht.

Interessant ist dabei: Allein der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch reicht laut Verordnung noch nicht automatisch für eine Gebührenbefreiung aus.

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (3. Sitzung)
05.03.2026