Follow-Up Zuständigkeitswechsel bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
20260782 · Anfrage · 05.03.2026
▶ KI-Zusammenfassung
Geteilte Zuständigkeiten seit einem Jahr
Seit dem 1. Februar 2025 sind die Zuständigkeiten für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufgeteilt: Das Jobcenter betreut Familien im Rechtskreis Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), während das Jugendamt weiterhin für Haushalte nach Bundeskindergeldgesetz (Wohngeld, Kinderzuschlag) und Asylbewerberleistungsgesetz zuständig ist.
Die SPD-Fraktion hatte bereits im Februar 2025 Fragen zu dieser Umstrukturierung gestellt und möchte nun ein Jahr später eine Bilanz ziehen. In ihrer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. März 2026 erbittet sie Informationen zu den aktuellen Auswirkungen auf die Leistungsberechtigten.
Personalausstattung und aufgetretene Probleme
Die Fraktion möchte wissen, wie die BuT-Bereiche in beiden Institutionen personell ausgestattet sind und wie sich die Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente im Vergleich zu vor der Umstrukturierung entwickelt hat. Zudem fragt sie nach aufgetretenen Problemen und möglichen Beschwerden von Leistungsberechtigten, Schulen oder Anbietern.
Einheitliche Rechtsanwendung im Fokus
Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung zwischen Jobcenter und Jugendamt. Die SPD will wissen, wer gemeinsame Vorgaben zu Bewilligungskriterien festlegt und welche Vorkehrungen bei rechtskreiswechselnden Berechtigten getroffen wurden, um eine unterbrechungsfreie Leistungsgewährung zu sichern.
Inanspruchnahmequoten und Mittelabflüsse
Detaillierte Zahlen zu Inanspruchnahmequoten und Mittelabflüssen in den einzelnen Teilleistungen nach Rechtskreis seit 2021 sollen Aufschluss über die Entwicklung geben. Die Verwaltung soll einschätzen, ob sie in bestimmten Bereichen Verbesserungsbedarf sieht.
Erneuter Vorstoß für digitale Bildungskarte
Die SPD greift auch das Thema einer digitalen Bildungskarte auf, das sie bereits früher angesprochen hatte. Nach Kenntnis der Fraktion handelt es sich dabei nicht um eine Bezahlkarte, sondern um eine onlinegestützte Form der Leistungserbringung direkt an die Anbieter. Mit Verweis auf hohe Inanspruchnahmequoten in Hamm und anderen Kommunen mit Bildungskarte fragt sie, ob ein solches System auch zur Stärkung der Bochumer Vereinslandschaft beitragen könnte.