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Plakatierung an Kinderspielplätzen

20260783 · Antwort der Verwaltung · 22.04.2026 · Jugendamt

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KI-Zusammenfassung

Verstoß gegen städtische Verordnung

Das Jugendamt stellte in seiner Antwort klar: Nach § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 der Bochumer Ordnungsverordnung (BOSVO) vom 5. Juni 2025 ist das Anbringen von Werbeplakaten an Kinderspielplätzen nicht erlaubt.

Bürgermeldungen führen zur Entsorgung

Bei illegaler Plakatierung können Bürger die Stadt über den städtischen Mängelmelder oder das Bürgertelefon (0234 910 4000) informieren. Die Verwaltung kümmert sich dann um die Entsorgung der Plakate.

Neue Beschilderung geplant

Das Jugendamt arbeitet bereits an neuen Beschilderungen für Kinderspielplätze. Ein Hinweis oder QR-Code über das Plakatierungsverbot soll in die Planungen aufgenommen werden.

Die Antwort wird am 22. April 2026 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen.

Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (3. Sitzung)
22.04.2026