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Zuschüsse zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit

20260909 · Antwort der Verwaltung · 21.04.2026 · Kommunales Integrationszentrum Bochum

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KI-Zusammenfassung

Kritik an fehlendem Beteiligungsverfahren

Die AfD-Fraktion hatte in der ersten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 scharfe Kritik am Vorgehen der Verwaltung geübt. Kernpunkt der Kritik: Eine ursprünglich zur Abstimmung vorgesehene Beschlussvorlage über die Verteilung von Fördermitteln war ohne die nach der Förderrichtlinie vorgeschriebene Vorberatung im Begleitgremium erstellt worden.

Laut § 5 der städtischen Förderrichtlinie müssen eingegangene Anträge "von der Verwaltung geprüft und in dem Begleitgremium des Integrationsausschusses vorberaten" werden. Dieses Begleitgremium tagte jedoch zuletzt im Frühjahr 2025, während die Beschlussvorlage erst am 27. Januar 2026 veröffentlicht wurde - zu einem Zeitpunkt, als der neue Ausschuss noch nicht konstituiert war.

40 Förderanträge ohne Ausschussbeteiligung bearbeitet

Insgesamt waren 40 Förderanträge eingegangen, die in zwei Kategorien unterteilt wurden: projektbezogene Förderungen (Kategorie A) und Zuschüsse für laufende Kosten wie Miete und Betrieb (Kategorie B). Die Anträge gingen zwischen dem 3. und 17. Dezember 2025 ein und stammten von verschiedenen Vereinen der Migrations- und Integrationsarbeit.

Bei acht Anträgen wurden die formellen Voraussetzungen nicht eingehalten, überarbeitet wurden jedoch keine der eingereichten Anträge. Die Verwendungszwecke reichten von Projekten zum Generationendialog bis hin zur Unterstützung bei Miet- und Betriebskosten.

Verwaltung gesteht Fehler ein

In ihrer Antwort räumte die Verwaltung die Verfahrensfehler unumwunden ein. Sandra Hinzmann vom Kommunalen Integrationszentrum bestätigte, dass "der in § 5 der Förderrichtlinie vorgesehene Verfahrensschritt der obligatorischen Vorberatung im Begleitgremium des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration nicht vollständig berücksichtigt" worden sei.

Als Grund wurde das "Bestreben, das Verfahren zu beschleunigen" genannt, um eine "zeitnahe Bereitstellung der Fördermittel zu ermöglichen". Eine gesonderte Rechtsgrundlage für das Vorgehen ohne Vorberatung bestehe nicht.

Künftige Einhaltung der Verfahrensschritte zugesagt

Die Verwaltung zog die ursprüngliche Vorlage zurück und sicherte zu, künftig alle nach der Förderrichtlinie vorgesehenen Beteiligungs- und Verfahrensschritte "vollständig und regelkonform" einzuhalten.

Zur Überprüfung von Doppelförderungen verwies die Verwaltung auf die Selbstauskunft der Antragsteller, die per Unterschrift bestätigen müssen, dass keine anderen öffentlichen Mittel für den gleichen Zweck beantragt werden. Eine systematische Vorab-Prüfung bei anderen Stellen erfolge nicht, da keine entsprechende Mitteilungspflicht bestehe.

Beratungen

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung)
21.04.2026