Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26.02.2026 - Geschäftsordnung
20260916 · Antwort der Verwaltung · 21.04.2026 · Kommunales Integrationszentrum Bochum
▶ KI-Zusammenfassung
Steuerungsgruppe als vorbereitendes Organ
In ihrer Antwort bestätigt die Verwaltung die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuerungsgruppe. Nach § 27 Absatz 7 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen könne der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln. Hierzu gehöre auch die organisatorische Ausgestaltung der Arbeitsweise, einschließlich vorbereitender Arbeitsstrukturen.
Die Steuerungsgruppe sei ausdrücklich als vorbereitendes Gremium ohne eigenständige Entscheidungsbefugnis konzipiert. Ihre Aufgabe bestehe darin, Förderanträge vorab zu sichten und Empfehlungen für die Ausschussberatung zu erarbeiten.
Ausschussrechte bleiben unberührt
Die Verwaltung betont, dass die abschließende Beratung und Beschlussfassung über Förderanträge weiterhin ausschließlich beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration verbleibt. Die Rechte der Ausschussmitglieder auf Beratung, Stellungnahme und Abstimmung blieben uneingeschränkt bestehen.
Die Antwort wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 21. April 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.