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Zuwendung an den Verein SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern 1928 e.V.

20261034 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 29.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI

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KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll eine Zuwendung von 1.000 Euro für eine viertägige Jugendfreizeit des SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern zur Burg Bilstein beschließen.

Unterstützung für Vereinsjugendarbeit

Der Sportverein SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern 1928 e.V. hat bei der Bezirksvertretung Bochum-Südwest eine finanzielle Unterstützung für eine gemeinsame Jugendfreizeit beantragt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen und 1.000 Euro für die viertägige Fahrt zur Burg Bilstein zu bewilligen.

Rechtliche Grundlagen für Vereinsförderung

Die Zuwendung erfolgt auf Basis von § 37 Absatz 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung. Nach den geltenden Bestimmungen entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen.

Die Verwaltung bestätigt, dass der vorliegende Antrag den Anforderungen der Förderrichtlinien entspricht, die Art und Umfang der Unterstützung regeln.

Abwicklung und Kontrolle

Falls die Bezirksvertretung dem Vorschlag zustimmt, werden die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest mit der Auszahlung der Zuwendung beauftragt. Nach Abschluss der Jugendfreizeit soll die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft werden.

Die Entscheidung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29. April 2026 getroffen werden.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (5. Sitzung)
29.04.2026